Klasse A

 

Kein Vorbesitz, (Einschluss: A1 und M), ab 25/18 Jahre Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. Keine Befristung der Besitzdauer.


Führerscheinklasse A (unbeschränkt)           

sind Krafträder (unbeschränkt), auch mit Beiwagen, über 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h.

Fahrerlaubnis für:
Krafträder

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Mindestalter:
25 Jahre

Einschluss von Klassen:
A1 und M

Vorbesitz einer Klasse:
Nein, bei Direkteinstieg (2 Jahre Kl. A beschränkt)

Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest

Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung:
5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten

Wenn schon die Klasse A1 vorhanden ist:
3 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
2 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
1 Nachtfahrt..... ... zu á 45 Minuten

 

Führerscheinklasse A (beschränkt)

sind Krafträder auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenem Leergewicht von ma. 0,16 kW/kg.

Fahrerlaubnis für:
Krafträder

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Mindestalter:
18 Jahre

Einschluss von Klassen:
A1 und M

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest

Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung:
5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten