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Kein Vorbesitz, (Einschluss: A1 und M), ab 25/18 Jahre Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Die Fahrerlaubnis der Klasse A berechtigt bis zum Ablauf von zwei Jahren nach der Erteilung nur zum Führen von Krafträdern mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg; dies gilt nicht, wenn der Bewerber bei der Erteilung der Fahrerlaubnis das 25. Lebensjahr vollendet hat. Keine Befristung der Besitzdauer.
sind Krafträder (unbeschränkt), auch mit Beiwagen, über 50 ccm Hubraum oder mehr als 45 km/h.
Fahrerlaubnis für:
Krafträder
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Mindestalter:
25 Jahre
Einschluss von Klassen:
A1 und M
Vorbesitz einer Klasse:
Nein, bei Direkteinstieg (2 Jahre Kl. A beschränkt)
Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest
Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung:
5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten
Wenn schon die Klasse A1 vorhanden ist:
3 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
2 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
1 Nachtfahrt..... ... zu á 45 Minuten
Führerscheinklasse A (beschränkt)
sind Krafträder auch mit Beiwagen, beschränkt auf max. 25 kW (34 PS) und einem leistungsbezogenem Leergewicht von ma. 0,16 kW/kg.
Fahrerlaubnis für:
Krafträder
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss von Klassen:
A1 und M
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest
Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung:
5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten