Klasse A1

Kein Vorbesitz, (Einschluss: M), ab 16 Jahre Krafträder der Klasse A mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (Leichtkrafträder) sowie einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von: 80 km/h für 16 - 17jährige und unbegrenzt ab 18 Jahre. Keine Befristung der Besitzdauer.

Führerscheinklasse A1

 

sind Krafträder ("Leichtkrafträder") bis 125 ccm, maximal 11 kW Nennleistung und maximal 80 km/h für 16- bis 17jährige; ohne Beschränkung der Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit ab 18 Jahre.

Fahrerlaubnis für:
Leichtkrafträder

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Mindestalter:
16 Jahre

Einschluss von Klassen:
M

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest

Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung:
5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten