Klasse M

Kein Vorbesitz, (Einschluss: keine), ab 16 Jahre Kleinkrafträder (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm) und Fahrräder mit Hilfsmotor (Krafträder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm, die zusätzlich hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen). Keine Befristung der Besitzdauer.

Führerscheinklasse M

 

Fahrerlaubnis für:
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor

a) bei elektrischer Antriebsmaschinen mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

b) bei Verbrennungsmotoren mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 ccm und einer bbH von nicht mehr als 45 km/h

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Mindestalter:
16 Jahre

Einschluss von Klassen:
Keine

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest

Theoretisch Ausbildung
Grundunterricht 12 Stunden á 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden á 90 Min.
 Keine Praktische Ausbildung vorgeschrieben