Klasse B

Kein Vorbesitz, (Einschluss: L und M), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). Keine Befristung der Besitzdauer.

 

Führerscheinklasse B

sind Kraftwagen bis max. 3,5 t und maximal 8 Sitzplätzen (außer dem Fahrersitz), auch mit Anhänger bis 750 kg sowie Zugkombinationen bis 3,5 t, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer als die Leermasse des Zugfahrzeuges ist.

Fahrerlaubnis für:
PKW und leichte LKW

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Mindestalter:
18 Jahre

Einschluss von Klassen:
L und M

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest

Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung:
5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten