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Kein Vorbesitz, (Einschluss: L und M), ab 18 Jahre Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3,5 t nicht übersteigt). Nach bestandener Fahrprüfung mit 17 Jahren, erhält der Fahranfänger eine Fahrberechtigung der Klasse B, womit er in Begleitung eines Vormundes bis zum vollendeten 18. Lebensjahr fahren darf.
Führerscheinklasse B
(begleitetes Fahren mit 17 Jahren)
sind Kraftwagen entsprechend der Führerscheinklasse B. Nach bestandener Fahrprüfung mit 17 Jahren, erhält der Fahranfänger eine Fahrberechtigung der Klasse B, womit er in Begleitung eines Vormundes bis zum vollendeten 18 Lebensjahr fahren darf.
Fahrerlaubnis für:
PKW und leichte LKW
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Mindestalter:
17 Jahre
Einschluss von Klassen:
L und M
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Ärztliche Untersuchung:
Nur Sehtest
Begleitperson:
Eine Einweisung von 90 Minuten in der Fahrschule
Mindestens 5 J. im Besitz der Kl. B oder die alte Kl. 3
Mindestalter 30 Jahre
Fahrpraxis auf Pkw
Sonderfahrten in der praktischen Ausbildung:
5 Überlandfahrten .zu á 45 Minuten
4 Autobahnfahrten zu á 45 Minuten
3 Nachtfahrten .... zu á 45 Minuten