Klasse L

Kein Vorbesitz, (Einschluss: Keine), ab 16 Jahre Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Keine Befristung der Besitzdauer.

 

Führerscheinklasse L

Fahrerlaubnis für:
a)
 Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit eine bbH von nicht mehr als 32 km/h, auch mit Anhänger, wenn sie nicht mehr als 25 km/h geführt werden.

b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.

Geltungsdauer:
ohne Befristung

Mindestalter:
16 Jahre

Einschluss von Klassen:
Keine

Vorbesitz einer Klasse:
Nein

Ärztliche Untersuchung:
Nein

Theoretisch Ausbildung
Grundunterricht 12 Stunden á 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden á 90 Min.
 Keine Praktische Ausbildung vorgeschrieben