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Kein Vorbesitz, (Einschluss: Keine), ab 16 Jahre Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 32 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden und, sofern die durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit des ziehenden Fahrzeugs mehr als 25 km/h beträgt, sie für eine Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h in der durch die StVZO vorgeschriebenen Weise gekennzeichnet sind, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern. Keine Befristung der Besitzdauer.
Führerscheinklasse L
Fahrerlaubnis für:
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart für die Verwendung für land - oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit eine bbH von nicht mehr als 32 km/h, auch mit Anhänger, wenn sie nicht mehr als 25 km/h geführt werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 25 km/h, auch mit Anhänger.
Geltungsdauer:
ohne Befristung
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss von Klassen:
Keine
Vorbesitz einer Klasse:
Nein
Ärztliche Untersuchung:
Nein
Theoretisch Ausbildung
Grundunterricht 12 Stunden á 90 Min.
Klassenspezifischer Unterricht 2 Stunden á 90 Min. Keine Praktische Ausbildung vorgeschrieben